Teuerungszuschläge (MTZ/ETZ)

Materialteuerungszuschlag (MTZ)

Die Extremsituationen, welchen wir alle derzeit unterliegen (Corona-Pandemie, Russland-Ukraine Konflikt) treiben die Preise in die Höhe.
Aus diesem Grund betrachten wir die Preisentwicklung der meist genutzten Rohstoffe in regelmäßigen Abständen und leiten daraus auf monatlicher Basis einen MTZ ab.
Berechnungsgrundlage sind aktuelle Börsenpreise (z. B. Nickel und Kupfer) sowie unsere Einkaufspreise.

Der MTZ wird separat auf der Rechnung ausgewiesen.
Ab dem 15. eines Monats finden Sie den MTZ für den Folgemonat auf dieser Seite.

Den MTZ für den April (2024) beträgt 1,5%. Der MTZ für den Mai (2024) beträgt 2,5%.

Energieteuerungszuschlag (ETZ)

Zudem führen wir zum 01.11.2022 einen Energieteuerungszuschlag (ETZ) ein, welcher dazu dient die Mehrkosten für Strom und Fernwärme abzufangen.

Der ETZ beträgt im April 0,5%. Der ETZ für Mai (2024) bleibt auf 0,5%.



Entscheidend dafür, welcher Zuschlag (MTZ und ETZ) erhoben wird ist das Anlieferdatum, nicht das Bearbeitungsdatum.

Bei Rückfragen zum MTZ stehen wir Ihnen unter info@galvano-roehrig.de oder unter 0212/22269-0 zur Verfügung.

Kontakt

Galvano Röhrig GmbH
Weidenstraße 28
42655 Solingen

Fon: +49 212 22269-0
Fax: +49 212 22269-19

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