Teuerungszuschläge (MTZ/ETZ)

Materialteuerungszuschlag (MTZ)

Die Extremsituationen, welchen wir alle derzeit unterliegen (WIrtschaftskrise, Russland-Ukraine Konflikt) treiben die Preise in die Höhe.
Aus diesem Grund betrachten wir die Preisentwicklung der meist genutzten Rohstoffe in regelmäßigen Abständen und leiten daraus auf monatlicher Basis einen MTZ ab.
Berechnungsgrundlage sind aktuelle Börsenpreise (z. B. Nickel und Kupfer) sowie unsere Einkaufspreise.

Der MTZ wird separat auf der Rechnung ausgewiesen.
Ab dem 15. eines Monats finden Sie den MTZ für den Folgemonat auf dieser Seite.

Den MTZ für den Januar (2026) beträgt 2,0%. Der MTZ für den Februar (2026) Steigt auf 3,0%.

Energieteuerungszuschlag (ETZ)

Zudem führen wir zum 01.11.2022 einen Energieteuerungszuschlag (ETZ) ein, welcher dazu dient die Mehrkosten für Strom und Fernwärme abzufangen.

Der ETZ beträgt im Januar 4,0%. Der ETZ für Februar (2026) bleibt auf 4,0%.

Entscheidend dafür, welcher Zuschlag (MTZ und ETZ) erhoben wird ist das Anlieferdatum, nicht das Bearbeitungsdatum.

Wir berechnen zusätzlich einen Edelmetallzuschlag für die Oberflächen Gold und Mattgold. Dieser wird vierteljährlich festgelegt. Bis zum 31.03.2026 beträgt der Zuschlag 97,6 % auf den Oberflächenpreis.

Unser aktueller Mindestpositionswert beträgt 40,00€. Der Mindestauftragswert liegt bei 80,00€.

Bei Rückfragen zu den Zuschlägen stehen wir Ihnen unter info@galvano-roehrig.de oder unter 0212/22269-0 zur Verfügung.

Kontakt

Galvano Röhrig GmbH
Weidenstraße 28
42655 Solingen

Fon: +49 212 22269-0
Fax: +49 212 22269-19

info@galvano-roehrig.de