Materialteuerungszuschlag (MTZ)
Die Extremsituationen, welchen wir alle derzeit unterliegen (WIrtschaftskrise, Russland-Ukraine Konflikt) treiben die Preise in die Höhe. Der MTZ wird separat auf der Rechnung ausgewiesen. Den MTZ für den Januar (2026) beträgt 2,0%. Der MTZ für den Februar (2026) Steigt auf 3,0%. Energieteuerungszuschlag (ETZ)
Der ETZ beträgt im Januar 4,0%. Der ETZ für Februar (2026) bleibt auf 4,0%. Entscheidend dafür, welcher Zuschlag (MTZ und ETZ) erhoben wird ist das Anlieferdatum, nicht das Bearbeitungsdatum. Wir berechnen zusätzlich einen Edelmetallzuschlag für die Oberflächen Gold und Mattgold. Dieser wird vierteljährlich festgelegt. Bis zum 31.03.2026 beträgt der Zuschlag 97,6 % auf den Oberflächenpreis. Unser aktueller Mindestpositionswert beträgt 40,00€. Der Mindestauftragswert liegt bei 80,00€.
Aus diesem Grund betrachten wir die Preisentwicklung der meist genutzten Rohstoffe in regelmäßigen Abständen und leiten daraus auf monatlicher Basis einen MTZ ab.
Berechnungsgrundlage sind aktuelle Börsenpreise (z. B. Nickel und Kupfer) sowie unsere Einkaufspreise.
Ab dem 15. eines Monats finden Sie den MTZ für den Folgemonat auf dieser Seite.
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